GEWÄSSERORDNUNG 2023 des ASV Wölfersheim
" gültig bis auf Widerruf "
Das Mitglied verpflichtet sich zur genauen Beachtung der für die Ausübung der Fischerei maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen, Vollzugsvorschriften, Gewässerordnung und Sonderregelungen.
Insbesondere gelten folgende gesetzliche Bestimmungen:
Hessisches Fischereigesetz (HFischG), Verordnung über die gute fachliche Praxis
in der Fischerei und den Schutz der Fische, Tierschutzgesetz (TierSchG),
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und hessisches Ausführungsgesetz zum
Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG),
Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) u. Fauna Flora Habitat Richtlinie (FFH)
in der jeweils gültigen Fassung.
Kontrolle und Ausweise:
Jedes Mitglied des ASV Wölfersheim ist zur einfachen Kontrolle berechtigt.
Jeder bestellte Fischereiaufseher ist zur erweiterten Kontrolle berechtigt.
Den Anordnungen der Fischereiaufseher ist zwingend Folge zu leisten.
Mitzuführen sind:
Gültiger Jahresfischereischein, Mitgliedsausweis, Gewässerordnung, Fangstatistik, Maßband, Waage, Kugelschreiber.
Eine gültige Bootserlaubniskarte beim Nutzen eines Futterbootes und beim Fischen mit Boot in den erlaubten Bereichen.
Alle Papiere sind auf Verlangen den bestellten Gewässeraufseher auszuhändigen.
Fangbeschränkung Stück je Fischart
(Zander, Hecht, Aal, Barsch, Waller, Karpfen, Schleie, Rotfeder):
Je 3 pro Woche / 6 pro Monat / 15 pro Jahr
Forellen:
9 pro Woche / 18 pro Monat / 30 pro Jahr.
Gesamtfang jedoch nicht mehr
als 5 kg pro Woche, 15 kg pro Monat, 25 kg pro Jahr.
Einzelexemplare ausgenommen.
Zum Gesamtfang zählen auch Rotaugen und Brassen
die ab einer Größe (Rotaugen 20cm, Brassen 35cm) einzeln mit Länge und Gewicht einzutragen sind.
Sonstige Weißfische die gesetzlich keine Schonzeit oder Mindestmaß haben,
sowie Rotaugen (kleiner 20cm) und Brassen (kleiner 35cm) brauchen nicht eingetragen zu werden.
Gefangene Fische sind sofort nach Entnahme in die Fangstatistik einzutragen
SONDERREGELUNGEN FÜR:
Die Benutzung von Booten, Futterbooten, Distanzfischen und Fließgewässer
Das Angeln vom Boot ist nur für Mitglieder des ASV Wölfersheim mit gültiger Bootserlaubniskarte und nur am Tgb. Inheiden / Trais-Horloff und Tgb. Wölfersheim gestattet.
Eine Bootserlaubniskarte ist auch für das Nutzen von Futterbooten vorgeschrieben.
Jugendliche dürfen nur in Begleitung Erwachsener Mitglieder nach vorstehenden Regelungen vom Boot fischen.
Das Tragen einer Schwimmweste ist Pflicht und gilt für alle Bootsangler.
Schongebiete dürfen nicht befischt und befahren werden, das gilt auch für Futterboote.
Die Benutzung von Bootsmotoren jeder Art auch von Elektromotoren (ausgenommen Futterboote mit Elektromotor) ist an allen Gewässern untersagt. Schleppen ist erlaubt.
Für den Tagebau See Inheiden / Trais Horloff gilt:
Auf Badegäste ist besondere Rücksicht zu nehmen, sie haben stets Vorrang, nötigenfalls ist das Fischen einzustellen.
Untersagt sind, die Uferzonen mit dem Boot im Abstand von weniger als 20 Meter zu befahren oder dort zu ankern, genauso wie das Befahren der südwestlichen Buchten, darin zu ankern oder zu fischen.
Erlaubt ist, das Fischen vom Boot aus außerhalb der 20 Meter Zonen, das Schleppen, das Fischen in die Uferzonen hinein, jedoch nur unter Einhaltung des Mindestabstandes von 20 Metern zu den Ufern.
Distanzfischen:
Ist, außer in Inheiden / Trais Horloff, an allen Gewässern des ASV Wölfersheim unter nachstehenden Bedingungen gestattet.
Beim Befahren der Gewässer mit Booten (auch Futterbooten) darf kein anderer Angler behindert werden und kein anderer Angelplatz blockiert werden, wenn dieser bereits besetzt ist oder bezogen werden soll.
Durch Abspannen dürfen keine anderen Angelmöglichkeiten eingeschränkt werden. Abspannen am Ufer entlang ist nur dort erlaubt wo keine weiteren Angelmöglichkeiten bestehen.
Im Zweifelsfall hat der Distanzfischer die Abspannung zu entfernen.
Er kann entweder normal weiter Fischen oder hat den Platz zu räumen.
Beim Distanzfischen ist die Schnur abzusenken und eine Boje in den Farben gelb oder orange in der Größe von mindestens 10 x 12 cm oder eine entsprechende Stab-Boje gut sichtbar zu setzen.
Andere Markierungen sind nicht zulässig.
Alle Hilfsmittel sind nach Beendigung des Angelns unbedingt wieder zu entfernen.
Es ist besondere Rücksicht auf andere Nutzer, Vögel und Tiere am Wasser zu nehmen.
Im Bereich unserer Gewässerstrecke durchfließt die Wetter die Naturschutzgebiete Breitwiesen und Salzwiesen.
Der Mühlbach darf generell von ASV - Mitgliedern nicht befischt werden. Von der Gemarkungsgrenze Oppershofen (Schild Nr. 1), bis ca. Höhe Steinfurther Hauptstr. 114 (Schild Nr. 2), darf nur auf der rechten Uferseite in Fließrichtung, vom 16. Juni bis Ende Februar gefischt werden.
Von der Steinbrücke nach dem Sportplatz in Richtung Wisselsheim (Schild Nr. 3 bis Schild Nr.4) darf nur auf der linken Uferseite in Fließrichtung gefischt werden. Bei Unsicherheiten unbedingt erst beim Vorstand nachfragen.
Es ist verboten, die Naturschutzgebiete außerhalb der Wege zu befahren oder zu betreten.
Nicht gestattet sind insbesondere:
- Fischen mit mehr als zwei Handangeln, mit Mehrfachhaken auf Friedfische, Eisfischen,
- Fischen während freiwilligen Arbeitseinsätzen, Fischen bei einer gesetzten roten Boje,
- Aufstellen von Angelutensilien während den Arbeitseinsätzen (Diese Regelung gilt nicht für Mitglieder die sich am betreffenden Tag am AE beteiligen und Ihren Namen und Mitgliedsnummer deutlich lesbar an ihren Sachen hinterlassen haben oder bereits mindestens 30 Arbeitsstunden im betreffenden Jahr vorweisen können. Ein Nachweis dazu ist im Büro zu den Geschäftszeiten, entweder persönlich oder per Mail erhältlich).
- Fischen auf Hecht u. Zander vom 1. Feb. bis 15. April,
- Fischen mit Köderfischen oder Teilen davon sowie mit Kunstködern jeglicher Art vom 1. Feb. bis 15. April,
- Anlanden von Fischen ohne Kescher (ausgenommen Köderfische bis 20cm),
- nicht vorschriftsmäßige Setzkescher zu benutzen, Fische aus Setzkescher zurückzusetzen,
- ausgelegte Angeln unbeaufsichtigt zu lassen, Füttern bei einer gesetzten gelben Boje,
- Füttern ohne zu angeln, mehr als 1 Kg Futter pro Tag zu füttern,
- Ufer und Gewässer ohne Erlaubnis zu verändern, mit Müll, Unrat oder Fäkalien zu verunreinigen (bei fehlenden Toiletten sind eigene Behältnisse dafür mitzubringen, zu benutzen und Zuhause zu entsorgen),
- Befahren der Gewässer mit Wasserfahrzeugen aller Art wo es nicht ausdrücklich erlaubt ist, Befahren der Uferflächen mit Kraftfahrzeugen außerhalb genehmigter Wege,
- Abstellen von Fahrzeugen außerhalb von angelegten Parkplätzen (es gilt die StVO und Parkordnung des ASV),
- Aufstellen von Wohnwagen, Zelte, Pavillons und Planen jeglicher Art (ausgenommen speziellem Angelwetterschutz in den Farben Grün oder Tarnfarben während dem Fischen),
- offenes Feuer (ausgenommen Teich Heldt und Tgb. Wölfersheim und dort nur an den gekennzeichneten Stellen bis max. ca. 70 cm Flammenhöhe, wenn keine Brandgefahr besteht),
- behandeltes Holz zu verbrennen, ein Holzvorrat größer als ca. 40x40x50 cm vorzuhalten,
- Partys oder Saufgelage zu veranstalten, Hunde nicht angeleint mitzuführen,
- Verstellen oder Belagern von nicht eigenen Tischen und Sitzgelegenheiten, weder durch Angelutensilien noch vom Angler selbst, Blockieren von Wegen in jeglicher Form,
- Personen oder Angler an unseren Gewässern zu vertreiben, anzupöbeln oder sonst in irgendeiner unangemessener Form zu belästigen,
- Boote und / oder Futterboote ohne gültige Bootserlaubniskarte zu benutzen,
- Futterboote mit anderem Antrieb als Elektromotor zu benutzen,
- Distanzfischen ohne gültige Bootserlaubniskarte,
- Distanzfischen weiter als 200 Meter (gemessen von der Angel zur Montage),
- Distanzfischen ohne die Schnur abzusenken,
- Distanzfischen am Tagebau See Inheiden / Trais Horloff,
- Fischen mit Wallerholz am Tagebau See Inheiden / Trais Horloff,
- Fischen unter Missachtung gültigen gesetzlichen Vorschriften, Gewässerordnung und Sonderregelungen.
Schonzeiten und Mindestmaße der häufigsten
in unseren Gewässern vorkommenden Fischarten
Fischart |
Schonzeit |
Mindestmaß |
Aal |
01.10. - 01.03. |
50 cm |
Äsche |
01.03. - 15.05. |
30 cm |
Atlantische Forelle
(Bach,- Meer-,
Seeforellen) |
01.10. - 31.03. |
25 cm |
Barbe |
ohne |
40 cm |
Hecht |
01.02. - 15.04. |
50 cm |
Karpfen (Wildform) |
15.03. - 31.05. |
45 cm |
Moderlieschen |
01.05. - 30.06. |
-- |
Nase |
15.03. - 30.04. |
25 cm |
Rotfeder |
15.03. - 31.05. |
20 cm |
Schleie |
01.05. - 30.06. |
25 cm |
Zander |
ohne |
50 cm |
Graskarpfen |
ohne |
65 cm |
Für den Zander in unseren Gewässern gilt ein Entnahmeverbot vom 01.02. – 15.04.
Beachten Sie bitte auch unbedingt die Fangverbote gemäß der HFischV
(Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei und den Schutz der Fische) wie z.B. Karausche, Atlantischer Stör und Andere
Keinen Schonzeiten und Mindestmaßen unterliegen:
Brachse (Blei), Rapfen, Ukelei, Flussbarsch, Rotauge, Wels, Regenbogenforelle.
Fische, Rundmäuler, Krebse und Muscheln die nach dem HFischG dem Fangverbot unterliegen, sind wenn sie lebend dem Wasser entnommen werden, unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt in das Fangwasser zurückzusetzen.
Muss mit ihrem Verenden gerechnet werden, sind sie zu töten und unverzüglich zu begraben, sofern eine andere Beseitigung nicht vorgeschrieben ist.
Dies gilt auch dann, wenn sie tot angelandet werden.
Gewässerverschmutzungen, Fischsterben, o. ä. bitte sofort dem Vorstand oder der nächsten Polizeidienststelle melden.
Der ASV Wölfersheim haftet nicht für Schädigungen der Gesundheit und / oder Verlust von Vermögenswerten der Angler.
Bei einem Verstoß gegen die Gewässerordnung kann der Angelerlaubnisschein entschädigungslos eingezogen werden.
Angelsportverein Wölfersheim und Umgebung e. V.
Der Vorstand