Anlage zu Rundschreiben Nr. 1/2024 Beschlüsse die gemäß § 7.7 unserer Satzung nach Bekanntgabe jedes Mitglied binden:

Liebe Mitglieder, aufgrund zahlreicher und anhaltender Beschwerden die uns während der letzten Jahre erreicht haben, mussten wir stets weitere Einschränkungen an unseren Gewässern vornehmen. Die Einschränkungen betreffen leider immer alle Mitglieder, während das Fehlverhalten nur einigen Wenigen zu zuordnen ist. Daher werden wir zukünftig grobes Fehlverhalten durch Ausschluss aus dem Verein ahnden. Das Ansehen der Angler wird von Jahr zu Jahr schlechter, zugegebenermaßen nicht immer ohne Grund. Wenn Sie nicht wollen, dass Pachtverträge nicht verlängert werden dann halten Sie sich bitte uneingeschränkt an die Vorgaben. Machen Sie auch von Ihrem Kontrollrecht gebrauch, wenn Sie Fehlverhalten beobachten und sprechen Sie betreffende Mitglieder an.
Beachten Sie dazu bitte auch die neue Gewässerordnung, gültig ab 2024 bis auf Widerruf.

ACHTUNG: Ab 2024 haben wir eine Mitglieder App. Bei Nutzung der App entfällt das Mitführen von Mitgliedsausweis, Gewässerordnung, Fangstatistik, Bootserlaubniskarte und Schreibgerät. Falls ein gültiger Jahresfischerschein über admin@asv-woelfersheim.de hinterlegt wurde, entfällt auch hier die Mitführung in Papierform. Für Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren muss die Bescheinigung über die Zahlung der Fischereiabgabe hinterlegt sein, ab 16 Jahren ein gültiger Jahresfischerschein. Zur Nutzung der App liegt der Einladung ein Infoblatt bei. Es wird Ihnen auch mittwochs zu den Sprechzeiten im Büro geholfen, falls nötig.
Besondere Hinweise, es dürfen keine öffentlichen Tische und / oder Bänke verstellt oder während der Angelausübung besetzt werden, weder mit Angelutensilien noch vom Angler selbst. Diese Tische und Bänke sind ausschließlich für Besucher der Gewässer, die nicht angeln. Ebenfalls ist es untersagt Wege (gleich in welcher Form) zu blockieren, Ufer und Gewässer mit Müll, Unrat oder Fäkalien zu verunreinigen (bei fehlenden Toiletten sind eigene Behältnisse dafür mitzubringen und zu benutzen). Es ist zu unterlassen Personen an unseren Gewässern zu vertreiben, anzupöbeln oder sonst in irgendeiner unangemessenen Form zu belästigen. 
Sollte ein Mitglied nachweislich gegen vorstehende Vorgaben verstoßen, begeht es eine Handlung die geeignet ist den Verein in seinem Ansehen erheblich zu schädigen und das Mitglied ist nach § 8 Abs. 3.2 unserer Satzung aus dem Verein auszuschließen. 
Freiwillige Arbeitseinsätze
Aufgestellter Wetterschutz und / oder Angelutensilien während den Arbeitseinsätzen müssen auf Anordnung von Vorstandsmitgliedern und / oder Gewässerkontrolleuren abgebaut werden.
Die Arbeitseinsätze finden weiterhin grundsätzlich immer am ersten Samstag eines Monates von 08:00 bis 14:00 Uhr statt. Während den Arbeitseinsätzen sind alle Gewässer gesperrt. Treffpunkt 07:45 Uhr im Anglerheim.
Änderungen (z.B. wg. Feiertagen oder sonstigen Gründen) nicht ausgeschlossen, beachten Sie Rundschreiben, Aushänge und Homepage.
Teilnehmer an mindestens drei Arbeitseinsätzen erhalten für das Folgejahr eine kostenfreie Bootserlaubniskarte.
Geplante Arbeitseinsätze 2024:
06.01. / 03.02 / 02.03 / 06.04 / 04.05. / 01.06. / 06.07. / 03.08. / 07.09. / 05.10. / 02.11. / 07.12. / 06.01.2024 usw.

Am Tgb. See Inheiden / Trais Horloff
ACHTUNG:
Ab 2023 ist auch hier für das Fischen mit Boot eine gültige Bootserlaubniskarte erforderlich.
Wie und wann man sie bekommt ist unter Bootserlaubniskarten zu lesen.
Auf Badegäste ist besondere Rücksicht zu nehmen, sie haben stets Vorrang, nötigenfalls ist das Fischen einzustellen.
Fischen mit Wallerholz und Distanzfischen sind am Tgb. See Inheiden / Trais Horloff ganzjährig nicht gestattet.
Weitere Beschränkungen für alle Gewässer entnehmen Sie der Gewässerordnung.
Fangstatistik, einige Mitglieder sind immer noch der Meinung ihre Lieblingsfische eintragen zu müssen, ohne überhaupt welche gefangen zu haben, aus Angst, dass sonst nichts besetzt wird. Das ist falsch, tragen Sie bitte nur tatsächliche Entnahmen ein. Alles andere sind Pseudoeinträge und werden ab sofort nicht mehr geduldet.
Bei Verstoß muss mit Ausschluss gerechnet werden.
Futterboot: Die Nutzung eines Futterbootes ist nur an unseren stehenden Gewässer und nur mit einer gültigen Bootserlaubniskarte gestattet.
Bootserlaubniskarten:
Bootserlaubniskarten werden an Berechtigte frühestens mit dem neuen Mitgliedsausweis verschickt und können käuflich frühestens ab 01.04. jährlich, zum aktuellen Preis von 150,00 € für Senioren und 100,00 € für Jugendliche, erworben werden. Neu ist, dass Bootserlaubniskarten für Rentner ab 68 Jahren und Schwerbehinderte mit mindestens 60 % Schwerbehinderungsgrad ab 01.04.2024 kostenfrei sind.
Sie werden aber nur auf Antrag ausgestellt und nicht versendet, sondern müssen im Büro abgeholt werden.
Eine Bootserlaubniskarte ist ab Ausstellung längstens bis 31.03. des Folgejahres gültig.
Ansonsten erhält eine kostenlose Bootserlaubniskarte immer nur wer im Vorjahr an mindestens drei vollen freiwilligen Arbeitseinsätzen teilgenommen hat, das gilt für Senioren und Jugend gleichermaßen.
Wer sich nicht an die Vorgaben und Bestimmungen in der Bootserlaubniskarte hält, bekommt diese entschädigungslos entzogen und kann für mindesten drei Jahre keine Weitere mehr bekommen, das gilt auch für kostenfreie Bootserlaubniskarten.
Handhabung bei Verstößen gegen Satzung / Gewässerordnung / Vorstandsbeschlüsse,
Jeder Verstoß kann mit mindestens einem halben Jahr Angelsperre geahndet werden. Je nach Schwere des Verstoßes oder im Wiederholungsfall kann die Sperre auch höher ausfallen oder das betreffende Mitglied ausgeschlossen werden.
Boots- und Stellplätze:
Bei wiederholten Verstößen gegen Boots- und / oder Stellplatzordnungen werden den betreffenden Personen der Boots- und / oder Stellplatz, ohne weitere Abmahnung, gekündigt.
Verwaltung, folgende verwaltungstechnische Abläufe werden frühestens ab 01.April jährlich bearbeitet:
Aufnahmeanträge zur Mitgliedschaft (ausgenommen Jugend), Vergabe, Übernahme, Änderungen von Boots- u. Stellplätzen, Ausstellung- / Verkauf von Bootserlaubnisarten.
Bank- und Anschriftsänderungen müssen stets auf einem extra Blatt (mindestens Größe A5) oder per Mail bis spätestens 15.12. jährlich gemeldet sein, um wirksam zu werden.
Besatzmaßnahmen § 2 HFischG – Fischereirecht und Hege lautet:
(1) Das Fischereirecht ist das Recht und die Pflicht, in einem Gewässer Fische und Fischnährtiere zu hegen, und die Befugnis, sie zu fangen und sich anzueignen.
(2) Ziel der Hege sind der Aufbau und die Erhaltung eines der Größe und Beschaffenheit des Gewässers entsprechenden heimischen Fischbestandes in naturnaher Vielfalt.
Daher, gesetzliche Vorschriften, tierschutzrechtliche Bestimmungen, neueste wissenschaftliche Studien, Wirtschaftlichkeit und Verantwortung im Sinne von Nachhaltigkeit bestimmen also den Besatz.
Gast- und Gästebegleitkarten
Gästebegleitkarten müssen von dem Mitglied online über die Plattform Hejfish erworben werden. Eine Anleitung dazu finden Sie auf unserer Homepage. Gästebegleitkarten können über Hejfisch ganzjährlich erworben werden, in Ausnahmefällen auch im Büro, allerdings nur ab 01.04. jährlich. Die Beschränkung, fünf Gästebegleitkarten pro Jahr und Mitglied, ist aufgehoben. Pro Tag kann weiterhin nur ein Gast mitgenommen werden.
Eine erworbene Gästebegleitkarte gilt für 24 Stunden ab Ausstellung für das gewählte Gewässer.
Gästebegleitkarten gibt es ausschließlich für unsere stehenden Gewässer.
Gastkarten ohne Begleitung eines Mitglieds (gültig für 24 Stunden ab Ausstellung) gibt es ausschließlich für den Tgb. See Wölfersheim für einen begrenzten Bereich.
Alle Karten kosten für 24 Stunden aktuell 23,00 € zzgl. Hejfishgebühr 1,50 € und können in Ausnahmefällen vorerst auch weiterhin im Büro Anglerheim käuflich erworben werden, dann aber erst ab April des Jahres.
Für Anleitungen zum Kauf über Hejfish steht auch unser Vorsitzende, Andreas Langer, mittwochs ab 15:30 Uhr im Büro Anglerheim zu Verfügung.
Noch mal unser Appell an alle Mitglieder,
beachten Sie bitte alle Vorgaben und verhalten Sie sich vorbildlich an unseren Gewässern, damit unser aller
Hobby und Leidenschaft auch in Zukunft gesichert bleibt.

Danke für Ihr Verständnis - Ihr Vorstand

Angelsportverein Wölfersheim und Umgebung e. V.
Der Vorstand