ACHTUNG - Aufnahmegrenze für 2024 ist erreicht, es werden keine Anträge mehr angenommen.

Aufnahmeanträge stehen jährlich nur ab ersten Mittwoch im Oktober für das Folgejahr zum Download bereit und nur solange, bis die Aufnahmegrenze erreicht ist.
Gleiches gilt für Abholung / Einreichung im Büro (Anschrift und Bürozeiten siehe Kontakt).
Annahmefrist der Anträge ist der 15. Oktober jährlich, später eingehende Anträge können nur noch für das übernächste Jahr Berücksichtigung finden.
Aufnahmen erfolgen frühestens nach persönlichem Vorstellungsgespräch im Folgejahr, wozu Sie schriftlich eingeladen werden. Von Nachfragen sehen Sie bitte ab.
Wichtig! Bitte beachten Sie die besonderen Hinweise im Aufnahmeantrag. Fehlerhafte Aufnahmeanträge, Anträge mit fehlenden Kopien, fehlenden Unterschriften oder per Email eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet.
Anträge und Kopien bitte nicht klammern oder heften und darauf achten dass sie komplett ausgedruckt und vollständig unterschrieben sind.

Die Anerkennung von Fischereischeinen/Fischerprüfungen, die in den Bundesländern Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen ausgestellt wurden, erfolgt unter der Bedingung, dass der inhaber auf Nachfrage der zuständigen Behörde den Nachweis über eine Fischerprüfung und die vorherige Teilnahme an einem Lehrgang erbringt, die mindestens den Voraussetzungen/Vorgaben für die Erteilung eines Hessischen Fischereischeins/einer Hessischen Fischerprüfung im Sinne des HFischG und der darauf beruhenden Rechtsvorschriften entsprechen
Die Voraussetzungen im Sinne der o. g. Rechtsvorschrift sind:
a) der Nachweis der Sachkunde über die Arten der Fische, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischerei-, tierschutz- und naturschutzrechtlichen Vorgaben durch das Bestehen einer einschlägigen Prüfung mit Zeugnis
und
b) ein der Prüfung vorausgehender, einschlägiger Vorbereitungslehrgang, der die o g Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt und den Vorgaben des HFischG und den darauf beruhenden Rechtsvorschriften entspricht.
Ohne Nachweis eines Vorbereitungslehrgangs bei ausgestellten Prüfungszeugnissen vorstehender Bundesländer ist eine Mitgliedschaft nicht möglich.

Haben wir Ihr Interesse auf eine Mitgliedschaft im ASV Wölfersheim und Umgebung e.V. geweckt?

Sie benötigen dazu:

  • Aufnahmeantrag* mit ausgefülltem SEPA-Lastschriftmandat
  • Kopie der staatlichen Fischerprüfung**
  • Kopie des gültigen Fischereischeines/Jugendfischereischeines
  • Bitte für die Einsendung der Unterlagen einem Umschlag mindestens DIN A5 benutzen
  • Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen erhalten Sie eine Einladung zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch
  • Wenn nach dem Vorstellungsgespräch dem Antrag stattgegeben wird, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung
  • Die Aufnahmegebühr und der 1. Jahresbeitrag ist nach Zahlungsaufforderung binnen 14 Tagen zu überweisen
  • Nachdem Sie Aufnahmegebühr und Jahresbeitrag überwiesen haben, werden die Mitgliedspapiere an Sie verschickt
  • In der Regel geschieht dies innerhalb zwei Wochen nach Zahlungseingang
  • Folgebeiträge werden ab dem 2. Jahr automatisch eingezogen

* Sie können den Aufnahmeantrag als pdf-Datei unter Downloads herunterladen, am PC ausfüllen und mit allen erforderlichen Unterlagen an ASV Wölfersheim, Geisenheimer Str. 25, 61200 Wölfersheim schicken.
Selbstverständlich können Sie den Aufnahmeantrag auch im Anglerheim jährlich ab ersten Mittwoch im Oktober abholen (Anschrift und Bürozeiten siehe Kontakt).

** Jugendliche im Alter von 10-16 Jahren können die Mitgliedschaft mit einer Bescheinigung über die Zahlung der Fischereiabgabe (zu beantragen bei Ihrer Gemeinde) auch ohne die staatliche Fischerprüfung in der Jugendgruppe beantragen.
Die staatliche Fischerprüfung muss spätestens zum 16. Lebensjahr abgelegt werden.
Bei Jugendlichen entfällt das persönliche Vorstellungsgespräch.

Aufnahmegebühren und Mitgliedsbeitrag

Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt zur Zeit für Jugendliche 50,00 € und für Erwachsene 250,00 €.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit für Jugendliche 40,00 € und für Erwachsene 90,00 €.

Die staatliche Fischerprüfung

Informationen zu Vorbereitungslehrgängen und Prüfungsterminen sowie anfallenden Gebühren finden Sie beim Verband Hessischer Fischer e. V. unter www.hessenfischer.net
Außerdem hilft auch Google.